Kabelrecht versus übergewichtiger Bagger

Werden Flächen zum Betrieb einer Anlage vermietet, bekommen die Grundstückseigentümer in der Regel einen Mietvertrag vorgelegt, in dem es in der Hauptsache um den Standort der Generatoren geht – ob Photovoltaik-, Windkraft-, Biogas- oder BHKW-Anlagen betrieben werden sollen spielt dabei keine Rolle. Die Vergütung wird in der Regel vom Anlagenertrag abhängig gemacht, Kabelrechte werden – wenn überhaupt – pauschal mit einer kleinen Einmalzahlung abgegolten.

Für den Preis erwirbt der Anlagenbetreiber damit pauschal das Recht zur Verlegung von Leitungen gestattet und das Freihalten der Trassen von Bebauung. Diese Gestattung wird abschliessend durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit abgesichert.

Dass solche Kabelrechte bei der Vertragsgestaltung haftungsrechtlich nicht gering geschätzt werden sollten, zeigt diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes:

Ein Grundstückseigentümer hatte ein Leitungsrecht nach dem oben beschrieben Muster für eine Ferngasleitung bewilligt. Später nahm er ausserhalb der Leitungstrasse Arbeiten vor. Den notwendigen 20-t-Bagger liess er über die Leitungstrasse rollen. Zwar wurden Baggermatten verwendet, aber et kütt wie et kütt – ausgerechnet über der Leitung rutschte der Bagger von der Matte.

Der BGH hält den Grundstückseigentümer grundsätzlich für schadensersatzverpflichtet. Das Leitungsrecht sei durch die unglückliche Querung mit dem Bagger verletzt worden. Der Grundstückseigentümer haftet mangels vertraglicher Haftungsbegrenzung auch für leichteste Fahrlässigkeit für die Verletzung einmal eingeräumter Rechte. Damit muss er zahlen.

Im vom BGH entschiedenen Fall hielt sich immerhin der Schaden in Grenzen: Die Leitung war nur leicht beschädigt, eine Reparatur nicht notwendig. Lediglich die Überprüfungskosten muss der Grundstückseigentümer wohl zahlen.

 

Kommentare zu diesem Artikel

Es sind keine Kommentare vorhanden.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>